Wenn die laufenden Zahlungsverpflichtungen plötzlich zu viel werden oder man erkennt, dass der Abschluss einer Kapitalversicherung (Pensionsversicherung, Erlebensversicherung, Er- und Ablebensversicherung, Fondsversicherung u.a.) vielleicht doch nicht so sinnvoll oder bedarfsorientiert war, gibt es die Möglichkeit der Prämienfreistellung des Versicherungsvertrages.
Faktisch bedeutet eine Prämienfreistellung das "Einfrieren" des Vertrages: Sie zahlen ab dem Datum der Prämienfreistellung keine Prämie mehr, das Guthaben wird jedoch weiter veranlagt und wirft weiter Gewinne ab (außer bei Veranlagung in Wertpapiere mit folgenden Kursverlusten).
Wenn es sich um einen Vertrag mit Risikoschutz (z.B. Lebensversicherung) handelt, wird diese Summe versicherungsmathematisch gekürzt und Sie haben nach der Prämienfreistellung nur noch eine geringere Versicherungssumme (je nach bisher geleisteten Zahlungen und Laufzeit).
Zum Ende der ursprünglich gewählten Laufzeit erhalten Sie dann Ihre reduzierte Versicherungssumme sowie die bis dahin angefallenen Gewinnanteile ausbezahlt.
Die Prämienfreistellung ist eine tolle Alternative zum Rückkauf von Versicherungen - denn der vorzeitige Rückkauf wirkt sich zumeist fatal auf die Erträge aus (mehr dazu in der entsprechenden Rubrik Rückkauf von Kapitalversicherungen). Denn Kapitalversicherungen haben die Eigenschaft, besonders in der letzten Jahren ihrer Laufzeit erst so richtig gute Erträge zu erwirtschaften. Am Beginn von solchen Versicherungen werden zu einem hohen Anteil Vertragserrichtungskosten bezahlt. Da wäre ein Rückkauf fast immer sehr unerfreulich.
Eine Prämienfreistellung kann auch temporär erfolgen (z.B. in Zeiten von kurzen finanziellen Engpässen) - in der Praxis bleibt es aber bei ca. 90% aller Prämienfreistellungen dabei. Im Falle von schweren finanziellen Notsituationen kommt es bei diesen 90% dann auch noch sehr häufig zum späteren Rückkauf.
Als Alternative zur Prämienfreistellung bietet sich auch sehr oft eine massive Prämienreduktion an: Manche Versicherungen akzeptieren auch Jahresprämien von 120 oder 240 Euro. Das entspricht dann einer Monatsprämie von 10 oder 20 Euro - die sollten sich (zumindest bei kurzfristigen finanziellen Engpässen dann doch oft ausgehen).
Wenn sich eine derartige Prämienreduktion ausgeht, sollten Sie diese Variante unbedingt in Betracht ziehen - damit vergisst man nämlich auch nicht so schnell die Versicherung und stockt dann vielleicht (zwecks Erreichen der ursprünglichen Sparziele) in finanziell besseren Tagen doch wieder auf.
Aber nicht jeder Vertrag kann prämienfrei gestellt werden: Ganz neue Verträge haben noch keinen ausreichenden Deckungsstock. In der Regel können Verträge aber nach einem Zehntel der Laufzeit ohne Probleme prämienfrei gestellt werden. Jedenfalls ist das deutlich besser als ein Rückkauf!
Vorlauffristen für Prämienfreistellungen sind zumeist 3 Monate. In Ausnahmefällen könnte sich diese Frist nach Rücksprache mit der kundenorientierten Versicherung noch durchaus reduzieren lassen. Versicherungen haben nämlich durchaus Verständnis für Zahlungsprobleme - man sollte aber jedenfalls rechtzeitig mit dem Betreuer der Polizze bzw. der Fachabteilung Kontakt aufnehmen.