Besonders für ältere Autos ist die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Totalschadens sehr hoch: Es bedarf oft nur einer kleinen Beule oder einer defekten Stoßstange - schon ist der Totalschaden eingetreten.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht dann, wenn die Reparaturkosten des KFZ höher wären als der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen KFZ. Auch wenn die Reparaturkosten des Schadens die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Autos übersteigen, spricht man häufig von einem Totalschaden.
An dieser Stelle gleich zu einer der häufigsten Kundenanfragen in Sachen Totalschaden. Idealerweise an einem Beispiel erklärt:
Ihr Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert (dieser wird mittels Sachverständigengutachten ermittelt) von 2.000 Euro. Da das Fahrzeug aber nur kleine Beschädigungen aufweist und durchaus noch reaktivierbar wäre, hat es auch einen Restwert. Dieser wird von Versicherungen oft über eine Restwertbörse ermittelt - wo verschiedene Autoverwerter für die beschädigten Fahrzeuge Angebote legen.
Natürlich müssen Sie das Angebot dieses Anbieters nicht annehmen - und können das Fahrzeug weiter verwenden bzw. reparieren lassen. Und doch wird Ihnen (basierend auf der "Totalschadenklausel") dieser Restwert des KFZ vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert können Sie sich auszahlen lassen bzw. in eine Reparatur investieren. Sind die Reparaturkosten hier höher als die Differenz, spricht man ebenfalls von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Je nach Beschädigung des KFZ und Angebot der Versicherung gibt es hier natürlich unterschiedliche Strategien.
Ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Reparaturkosten zu hoch und man hat ohnehin schon ein neueres KFZ in Aussicht gehabt, wird man sich wohl das Angebot des Restwertbieters ansehen und sich den Restbetrag auf den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung auszahlen lassen. Ein Privatverkauf des beschädigten Autos ist natürlich auch eine Alternative.
Sehr häufig (wenn man am KFZ hängt und auf eine komplette Reparatur keinen Wert legt) sucht man auch nach alternativen Methoden der KFZ-Reparatur - einen einschlägigen Artikel finden Sie hier: Günstige Autoreparatur. Manchmal bleibt da sogar noch ein wenig Geld übrig (allerdings wohl auch ein paar Schrammen am Auto...).
Sollten Sie mit dem Angebot des gegnerischen Versicherers nicht zufrieden sein und einen Rechtsschutz für KFZ besitzen, lassen Sie dieses Angebot prüfen. Der Abzug des eventuell vorhandenen Restwertes ist aber jedenfalls keine Schikane! Aber primär immer mit der Versicherung sprechen, ob da nicht noch ein wenig geht - Versicherungen streiten nämlich gar nicht so gerne. Oft wird auch noch ein kleiner Unkostenbeitrag für entstandene Spesen (Taxirechnung, Abschleppdienst etc.) ausbezahlt.
Gerade bei Totalschäden von älteren Fahrzeugen ärgert man sich häufig über seine eigene Versicherung (wenn man den Schaden selbst verursacht hat) - denn auch hier kommt obige Berechnung zur Anwendung.
Nicht selten kommt es vor, dass die Jahresprämie einer Vollkaskoversicherung höher ist, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dass man hier schon längst die Kasko hätte kündigen sollen, sollte man nicht der Versicherung anrechnen.
Eine zeitgerechte Lektüre folgender Rubrik der Geldmarie könnte hier nicht schaden: Kaskoversicherung wie lange?