Die Zinserträge von Sparbüchern, Tagesgeld oder Festgeld bei Banken in Österreich sind steuerlich gesehen für Österreicher keine schwere Übung: Die KESt. in der Höhe von 25% wird von diesen Banken und Direktbanken automatisch abgezogen und an das österreichische Finanzamt abgeführt, ein Nachversteuern mittels Angabe bei Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung ist nicht notwendig.
Nachdem (erfreulicherweise) auch schon einige Banken aus dem europäischen Ausland beim Tagesgeld und Festgeld vorne mitmischen, sind immer mehr Österreicher mit der Frage konfroniert: Wie sind Zinserträge bei Auslandsbanken (ohne Direktabzug der KESt.) korrekt zu versteuern?
Primär sollte man einmal abklären, ob die Bank die Zinsen automatisch an das Finanzamt abführt oder eben nicht - das ist in den meisten Fällen sehr rasch mit ein paar Klicks auf der Homepage des Anbieters von Tagesgeld oder Festgeld zu klären.
Um Ihnen eine Übersicht über die 3 Varianten der Versteuerung zu geben (und somit einige Klicks durch die europäische Direktbankenlandschaft zu ersparen), haben wir folgende Auflistung der wichtigsten Direktbanken, welche in Österreich tätig sind, für Sie erstellt:
Der häufigste Fall: Alle heimischen Großbanken (z.B. Erste Bank, Raiffeisen, Bank Austria, Volksbanken) führen die KESt. direkt an das Finanzamt ab, Sie müssen also nichts weiter tun...
Auch bei einigen Banken, bei denen man sich ob der ausländischen Konzernmutter bzw. der ausländischen Einlagensicherung nicht so sicher über die KESt.-Pflicht ist, wird die KESt. in Österreich direkt abgeführt. Hier eine kleine Auflistung von populären Direktbanken mit Geschäftstätigkeit in Österreich, welche die KESt. direkt abführen:
Bei einigen Banken aus dem Ausland, die auch den österreichischen Sparmarkt betreten haben, ist es notwendig, via Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") die Einkünfte aus Zinsenerträge von Auslandsbanken selbst zu versteuern.
Auf FinanzOnline oder auf der Papiererklärung steuert man zum Punkt "Einkünfte aus Kapitalvermögen" und trägt beim Punkt "Zinsen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten" unter "Ausländische Kapitaleinkünfte" die Summe der erhaltenen Zinserträge des Vorjahres (bzw. des die Veranlagung betreffenden Jahres) ein. Keinesfalls hier das vorhandene Kapital (den Kontostand) eintragen - nur die Summe der Zinserträge! Die Banken stellen eine entsprechende Zinsaufstellung in der Regel schon zu Jahresanfang zur Verfügung - erfolgt die Verzinsung für das Vorjahr immer nur zum 31.12 bzw. 1.1., müssen Sie einfach nur die Zinsensumme vom Kontoauszug abschreiben.
Der in der Steuererkärung genannte Betrag ist dann mit 25% zu versteuern.
Sollte der Zinsertrag aus dem Ausland im betreffenden Jahr 22 Euro (Freibetrag) nicht übertreffen, haben Sie keine Veranlagungspflicht für die Zinserträge.
Wenn sich ob des allgemeinen Steuertarifes eine geringere Steuer als die 25% ergeben, so kann die Steuerbelastung durch den Antrag auf Regelbesteuerung in der Steuererklärung auf die tatsächlich tarifliche Steuer reduziert werden. Bei geringen Einkommen und hohen Zinserträgen kann sich das durchaus auszahlen!
Nachdem seit 2003 die "Europäische Zinssteuerrichtlinie" gilt, sind Banken aus dem Ausland dazu verpflichtet, die Kapitalerträge von Ausländern bei den lokalen Steuerbehörden zu melden, welche diese Daten dann an das österreichische Finanzamt zum Abgleich weiterleiten.
Wieweit hier die erhaltenen Daten schon 100%ig mit den Steuererklärungen abgeglichen werden, können wir Ihnen nicht verlässlich sagen - die heimische Behörde hat aber jedenfalls europaweit Zugriff auf Ihre Zinserträge.
Beachten Sie aber unbedingt: In vielen Ländern (z.B. in Portugal) reicht eine Erklärung (stellt z.B. Weltsparen zur Verfügung), um nur einen verringerten Steuersatz zahlen zu müssen - der Rest ist dann in Österreich via EST-Erklärung bzw. Jahresausgleich nachzuversteuern!
Hier einige Banken (bunte Auswahl), bei denen die KESt. nicht direkt an den heimischen Finanzminister abgeführt wird:
Luxemburg bzw. Österreich sind in der EU die letzten Paradiese der anonymen Veranlagung (ausgenommen ein paar Überseegebiete bzw. Kleinstaaten).
Während Zinserträge von ausländische Anleger in Österreich durch Zahlung einer 35%igen Quellensteuer nicht namentlich an die Finanz des jeweiligen Landes gemeldet werden (man überweist einfach 75% der 35% Quellensteuer an das jeweilige Land), werden Zinsen von Österreichern in Österreich natürlich mit 25% KESt. belegt und direkt an die Finanz abgeführt.
Hat man jedoch als Österreicher Geld in Luxemburg veranlagt (z.B. bei der Advanzia Bank), gibt es 2 Möglichkeiten, Steuer für die Zinserträge zu zahlen:
Einerseits kann man sich durch eine Zahlung von 35% (Quellensteuer) quasi die Anonymität erkaufen (die Steuerschuld ist damit aber rechtlich nicht abgegolten - die Zinserträge müssten trotzdem in der Steuererkärung angegeben werden, was aber die betreffenden Leute wohl kaum machen...), andererseits kann man die KESt. selbst (unter Meldung seitens Luxemburg an Österreich) abführen (siehe weiter oben).
So es keine speziellen Gründe (z.B. Schwarzgeld etc.) gibt, fährt man mit den "ehrlichen" 25% natürlich deutlich günstiger.
Von den luxemburger Banken ist in Sachen Tagesgeld und Festgeld derzeit nur die Advanzia Bank in Österreich tätig.
Die hier genannten Inhalte wurden (wie üblich) sorgfälig recherchiert - nachdem die Geldmarie aber keine Steuerberatungskanzlei betreibt, lesen Sie sich vor Abschluss eines ausländischen Sparkontos unbedingt noch selbst die steuerlichen Aspekte durch und kontrollieren Sie die hier gelisteten Inhalte auf Aktualität und Richtigkeit. Auf Infos zu etwaigen Änderungen bzw. Ergänzungen freuen wir uns!
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