Nicht jede Steuer in Österreich muss für die ArbeitnehmerInnen negativ sein: Paradebeispiel hiefür ist die sogenannte Negativsteuer. Vor allem Menschen mit sehr geringen Einkommen, welche keine Lohnsteuer zahlen müssen, können trotzdem von dieser im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) profitieren.
Wenn man als Arbeitnehmer keine Lohnsteuer zahlt jedoch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden (Voraussetzung für die Negativsteuer!), kann man sich für das letzte Kalenderjahr einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurückholen.
Bis 2015 betrug die Negativsteuer 110 Euro.
Ab dem Veranlagungsjahr 2016 (Jahresausgleich 2018 für 2017 oder 2019 für 2018 etc.) umfasst die Rückerstattung für ArbeitnehmerInnen 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge maximiert mit 400 Euro.
Eine Erhöhung auf 500 Euro ist dann möglich, soweit ein Anspruch auf eine Pendlerpauschale besteht.
Für Pensionisten gibt es seit der Veranlagung für das Jahr 2016 eine Gutschrift von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximiert mit 110 Euro pro Jahr.
Interessant vor allem für Eltern in Karenz, Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte oder Ferialpraktikanten bzw. Pflichtpraktikaten - einfach einen Jahresausgleich ausfüllen und beim Finanzamt einreichen (so die Veranlagung nicht ohnehin automatisch erfolgt).
Es kann also durchaus auch für "Nichtsteuerzahler" Sinn machen, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Viele potentiell begünstigte Menschen lassen die Negativsteuer mangels Wissen einfach links liegen und verzichten somit auf dieses Geld.
Die Auszahlung der Negativsteuer kann übrigens auch bis 5 Jahre rückwirkend beantragt werden!
Eine besondere Form der Negativsteuer (im erweiterten Sinn) ist übrigens der Alleinverdienerabsetzbetrag sowie der Alleinerzieherabsetzbetrag. Diese Steuerabsetzbeträge werden in den entsprechenden Rubriken (einfach auf das Wort klicken) näher behandelt.
Seit dem Steuerausgleich für das Veranlagungsjahr 2019 (=2020 durchgeführt) werden Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag durch die Neueinführung des Familienbonus plus ersetzt, was auch Auswirkungen auf die Negativsteuer hat. Mehr Infos dazu beim Linktipp.
Geldmarie-Linktipp: