Bei einem Unisex-Tarif ist bei der Prämiengestaltung das Geschlecht der oder des Versicherten nicht relevant - und das, obwohl durch das Geschlecht (aufgrund unterschiedlicher versicherungsmathematischer Risken) eigentlich eine Prämienunterschied resultieren müsste. Gleiche Voraussetzungen (z.B. Alter oder Gesundheitszustand) der versicherten Person sind hier grundsätzlich anzunehmen.
Unisex-Tarife sind demnach Versicherungstarife, die für Frauen und Männer gleich gestaltet sind - bekannt ist der Begriff "Unisex" u.a. auch aus der Modebranche, wo Unisexkleidung (Kleidung für Frauen UND Männer) einen durchaus hohen Stellenwert hat.
Einige Beispiele von nach Geschlechtern risikodifferenzierten Prämien:
In der privaten Pensionsversicherung erhalten Frauen trotz gleichem Eintrittskapital eine geringere monatliche Rente (gleiches Eintrittsalter vorausgesetzt). Da Frauen statistisch nämlich einige Jahre länger leben, verteilt sich hier (versicherungsmathematisch absolut zurecht) auch die Kapitalauszahlung auf einen längeren Zeitraum und wird daher geringer als bei Männern.
Bei klassischen Lebensversicherungen sieht es dafür für Frauen deutlich besser aus: Aufgrund des geringeren Sterblichkeitsrisikos während der Laufzeit zahlen Frauen für den gleichen Versicherungsumfang deutlich niedrigere Prämien als Männer. Selbiges gilt natürlich auch bei Ablebensversicherungen.
Auch bei der Unfallversicherung sind Frauen oft leicht im Vorteil. Viele Versicherungen verwenden hier allerdings schon lange Unisexprämien (ohne dass diese politisch eingefordert wurden) - die Unterschiede dürften hier versicherungsmathematisch kaum relevant sein.
Deutlich höhere Beiträge für jüngere Frauen gibt es allerdings in der privaten Krankenversicherung zu verzeichnen. Frauen gehen in der Regel häufiger zu Ärzten - und kosten den Assekuranzen durch Schwangerschaften und Geburten in jungen Jahren auch deutlich mehr Geld als Männer. In späteren Lebensjahren wird der Neuabschluss von Krankenversicherungen allerdings dann wieder für die Männer deutlich teurer.
Politisch verordnete Tarife sollten sich primär auf staatliche Einrichtungen beschränken (Sozialversicherung, Pensionen etc.). Versicherungen möge die Vertragsfreiheit nicht genommen werden - eine risikodifferenzierte Prämiengestaltung macht oft durchaus Sinn und benachteiligt da Männer und dort Frauen. Die Nachteile sind aber durch versicherungsmathematische Gegebenheiten (z.B. Sterbetafeln, Statistiken, Kostenrechnung) eindeutig nachzuweisen und daher wohl nicht ungerecht.
Von den oben genannten Versicherungssparten scheint einzig die Prämiengestaltung in der Krankenversicherung diskussionswürdig. Das Risiko aus der Schwangerschaft könnte nämlich durchaus auch auf die Männerprämien abgewälzt werden...aber auch hier kann es in der Diskussion Für und Wider geben: Da es sich ja bei der privaten Krankenversicherung um eine freiwillige Zusatzversicherung handelt, besteht ja ohnehin Grunddeckung (welche gemeinschaftlich finanziert wird) aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zwangsverordnete Unisex-Tarife (für beide Geschlechter) für andere Versicherungsfelder sind aber wohl aus oben genannten Gründen abzulehnen.
Die Einführung von seitens EU verordneten Unisex-Tarifen wird auch zu versteckten Preiserhöhungen (und kaum zu Preisreduktionen für Frauen) führen - ob dies der gewünschte Effekt der Unisex-Verordnung war, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Ab 21.12.2012 gilt auch in Österreich die Unisex-Verordnung.
Bei Neuabschlüssen ab diesem Zeitpunkt müssen die Prämien für Frauen und Männer gleich hoch sein - statistisch relevante Risken aufgrund des Geschlechts können nicht mehr mittels differenzierter Prämie ausgedrückt werden.
In Altverträge wird durch die Unisex-Verordnung nicht eingegriffen - bei wesentlichen Vertragsänderungen von Altverträgen kann die Unisex-Verordnung aber dann sehr wohl zu teureren Prämien führen.
Geldmarie-Linktipp: