Die Preise in der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie auch in der Kaskoversicherung für ein und dasselbe Fahrzeug unterscheiden sich sehr oft massiv. Grundsätzlich gesagt, haben die Vesicherungen seit vielen Jahren sehr ähnliche Grundtarife. Wie viel Prozente sie von diesen abziehen macht dann den großen Prämienunterschied für die Versicherungsnehmer aus.
Bis Anfang der 1990er war der Bereich KFZ-Versicherung fast noch ein Monopol. 8-10% Rabatt für Topkunden waren beim KFZ schon eine tolle Sache. Erst der EU-Beitritt (und der befürchtete Eintritt von ausländischen Versicherungen auf den heimischen Markt) brachte die Rabattmaschine so richtig ins Rollen: Plötzlich differierten Prämien (bereinigt um die motorbezogene Versicherungssteuer) um bis zu 50% und die Kunden begannen langsam aber sicher, die Versicherungspreise für das Auto (und weitere KFZ) zu vergleichen und die Versicherung zu wechseln.
Um konkurrenzfähig zu bleiben und keine Marktanteile im KFZ-Segment zu verlieren (das KFZ gilt zurecht bis heute bei den Versicherern als Einstiegsgeschäft), erfand man jede Menge neuer Rabatte, Nachlässe und Sonderbedingungen. Mit dem KFZ war zwar kein Geschäft mehr zu machen - aber das wurde fortan in Kauf genommen. Zwar unterliegen die Preise auch dieser Tage noch massiven Schwankungen (kann sich von Jahr zu Jahr stark ändern) - aber der Kunde ist beim KFZ-Wettkampf der eindeutige Sieger.
Doch Vorsicht: Es muss nicht immer der Billigstbieter sein, der Ihnen beim KFZ den günstigsten Preis macht und Ihnen vielleicht einige Stufen im Bonus-Malus-System "schenkt" - so mancher Rabatt hat auch seinen Haken...
Normaler Rabatt: Wie auch immer die Versicherung diesen benennt - wenn er an keine Bedingungen geknüpft ist, ist dieser Rabatt ideal. Ob Sonderrabatt, Vorzugsrabatt, Stammkundenrabatt oder wie auch immer - erfragen Sie, ob Ihnen der Rabatt auch jedenfalls bleibt. Wenn ja: wunderbar.
Bonusstufenrabatte: Abgesehen von den normalen Abstufungen im Bonus-Malus-System geben Versicherungen für bessere Stufen oft zusätzliche Rabatte: z.B. 20% in Stufe Null, 10% von Stufe 1 bis 3 etc. Diese Rabatte könnten wegfallen, wenn sich die Stufe aufgrund einer Höherreihung ändert! Manche Versicherungen verwenden auch die Bezeichnung "Minusstufen" - ist nichts anderes als eine Rabattstufe für langjährige Stufe-Null-Fahrer. Im offiziellen, noch immer gültigen, Bonus-Malus-System gibt es aber keine Minusstufen! Stufe 0 (oft auch "Doppelnull" genannt) bleibt Stufe Null.
Geschenkte Bonusstufen: Viele Versicherungen schenken Ihnen aus irgendwelchen Anlässen (oft muss eine Zusatzversicherung dafür abgeschlossen werden) gute Bonusstufen. Achtung: Das Bonus-Malus-System läuft trotzdem im Hintergrund mit. Wenn Sie also die Autoversicherung wechseln wollen oder müssen, ist dieser "geschenkte Gaul" auch schon wieder weg. Die Zusatzversicherung läuft aber noch weiter...
Fahrerrabatte: Sie sind weiblich, Beamtin von Beruf und haben schon ein weiteres Familienmitglied bei der gleichen Versicherung versichert? Dann könnte manche Versicherung für Sie einen "Frauenrabatt", "Beamtenrabatt", "Familienrabatt", "Zweitfahrzeugrabatt" & Co. parat haben. Aber Vorsicht: Auch diese Rabatte sind oft an Bedingungen geknüpft. Blöd könnte z.B. sein, wenn beim Frauenrabatt dann ein Herr das Unfallauto gelenkt hat...
Stilllegungsvorteile: Um sich die hohe Anzahl an Kennzeichenhinterlegungen zu ersparen, hat man beim Motorrad den Stillegungsrabatt erfunden: Hier verbleibt das Kennzeichen am Motorrad - dieses sollte aber in einer Zeitspanne nicht gefahren werden. Eine Hinterlegung ist vordergündig nicht möglich - sollte man trotzdem eine Ausfahrt machen (was ja polizeilich erlaubt ist) und einen Unfall verursachen, kommt dann oft ein Selbstbehalt zum Tragen.
Weiter Versicherungsrabatte:
Natürlich werden Sie nicht alle genannten Rabatte bei ein und derselben Versicherung erhalten können. Idealerweise erhalten Sie von Haus aus gute Rabatte, die an keine Bedingungen und Selbstbehalte geknüpft sind. Fragen Sie danach und lassen Sie sich die Rabatte gut erklären!
Auch Zuschläge gibt es bei KFZ-Versicherungen zu beachten: Junge Fahrzeuglenker, die sich eine neue Versicherung suchen, sollten sich primär auch bei der Versicherung umhören, wo die Eltern schon seit Jahren (gute) Stammkunden sind. Denn sonst kann es durchaus passieren, das sie auf die ohnehin schon teure KFZ-Prämie (Stufe 9 für Neueinsteiger) noch einen Zuschlag für den Probeführerschein bekommen. Auch gibt es oft für die (sehr schadenträchtige) Gruppe der unter 25-jährigen oder unter 30-jährigen Fahrzeuglenker einen Zuschlag.
Dieser kann häufig via Abschluss eines sinnvollen Zusatzproduktes wie Lenkerunfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung (das man dann in einiger Zeit wieder wegstornieren kann) vermieden werden. Unbedingt vorher erfragen!
Auch für Leasingfahrzeuge (Stichwort "GAP-Deckung" - Lückendeckung für Leasing) oder exotische Wägen gibt es oft Zuschläge in der Kaskoversicherung.
Ein Zuschlag auf den Ihre Versicherung oft verzichten wird, ist der Unterjährigkeitszuschlag. Wenn Sie die Prämie nicht jährlich zahlen wollen, kann Ihre Versicherung auf einen Zuschlag (nur bezüglich der Versicherungsprämie, nicht aber bezüglich der motorbezogenen Versicherungssteuer) verzichten. Häufig ist hier die Zahlung via Abbuchungsauftrag die einzige Voraussetzung. Unbedingt danach fragen!
Weitere Informationen zu Rabatten und Nachlässen bei Versicherungen gibt es hier: Rabatte und Nachlässe Versicherung
Geldmarie-Linktipp: