Auch schon ein Klassiker aus dem Versicherungsbereich ist der Einmalerlag. Besonders bei Menschen, die schon etwas Vermögen auf die Seite gebracht haben, erfreuten sich früher ob seiner sicheren und ertragreichen Anlage größter Beliebtheit.
Aktuell ist der Einmalerlag ob der längeren Niedrigzinsphase nicht mehr attraktiv - die folgenden Inhalte gelten somit nur noch für Zeiten, wo Sekundärmarktrenditen von 2-3% möglich sind, nicht aber im Nullzinsumfeld!
Beim Einmalerlag legt man -wie der Name schon sagt- einen Betrag einmalig in Form einer Erlebensversicherung an.
Auch wenn es Einmalzahlungen auch bei vielen anderen (moderneren) Versicherungsprodukten gibt - der klassische Einmalerlag war mit Abstand die beliebteste Versicherungsvariante bei Anlegern, die bereits erwirtschaftetes Vermögen längerfristig absichern und vermehren wollten. Und genau um diesen klassischen Einmalerlag in Form einer Erlebensversicherung soll es hier gehen:
Ob der sicheren Veranlagung gibt es bei Einmalerlägen garantierte Versicherungssummen. Diese sollten immer über den angelegten Betrag liegen - ist dem nicht der Fall, sollten Sie die Veranlagung dieses Produktes kritisch prüfen.
Die Einmalzahlung wird von der Versicherung sicher angelegt (Deckungsstock, Anleihen, sichere Wertpapiere...). Zu der Garantiesumme kommen dann noch variable Gewinnanteile, die die Versicherung bis zum vereinbarten Ablauf des Vertrags (vielleicht) erwirtschaftet.
Wenn der Versicherungsnehmer die Vertragsdauer erlebt, erhält er die garantierte Versicherungssumme sowie die bis dahin angefallene Gewinnbeteiligung - abzüglich der Vertragskosten (für die Versicherung bzw. auch abzüglich KESt.). Diese Gewinnbeteiligung kann (je nach Zinsniveau über die Vertragslaufzeit) aber höher oder tiefer ausfallen, als bei Vertragsabschluss geschätzt.
Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf, erhalten seine Bezugsberechtigten (lt. Polizze) den Einmalerlag zuzüglich bis dahin angelaufener Gewinnanteile zurück. Davon werden noch Versicherungssteuer und Kosten der Versicherung abgezogen.
Von 1.000 Euro bis 10 Millionen Euro und mehr ist alles möglich. Bei extrem hohen Beträgen ist oft auch eine höhere Grundverzinsung verhandelbar (je nach Marktlage).
Die Laufzeit sollte im Normalfall mindestens 15 Jahre (zwecks steuerlicher Begünstigung der Erträge, vor 2011 waren es 10 Jahre) betragen und ist nach oben offen. Manchmal ist es auch möglich, Verträge kurz vor Laufzeitende ein paar Jahre begünstigt zu verlängern (mit Altkonditionen) - auch Zuzahlungen sind bei einigen Versicherungen möglich (aber immer nur, wenn die Wirtschaftlichkeit für die Versicherung gewährleistet ist).
Seit März 2014 gilt für Personen nach dem 50. Lebensjahr die KESt-Freiheit (und die niedrigere Versicherungssteuer von 4%) auch wieder für Verträge ab 10 Jahren - ist der Versicherungsnehmer zum Versicherungsbeginn unter 50 Jahre alt, ist jedoch weiterhin eine mindestens 15-jährige Bindung notwendig um in den Genuss der KESt-Freiheit bzw. der niedrigeren Versicheurngssteuer zu kommen.
Prinzipiell gilt beim Versicherungseinmalerlag: Je länger die Laufzeit, desto günstiger die Zinsentwicklung solcher Verträge. Die Zinseszinsen tun bei längeren Laufzeiten ihr gutes Werk und machen dann die Kosten wett.
Das Alter (außer bezüglich steuerlicher Behandlung) ist bei Einmalerlägen kaum relevant - da kein Ablebensrisiko vorhanden ist, wirkt sich hohen Alter auch nicht negativ auf die Erträge aus.
Es gibt auch die Möglichkeit, einen Einmalerlag zu tätigen, welcher in eine sofortige Pensionszahlung (zeitlich befristet oder lebenslang) umgewandelt wird. Manchmal eine durchaus interessante Möglichkeit, wenn man in höheren Lebenalter zur staatlichen Pension noch eine private Pension installieren möchte.
Der klassische Einmalerlag wird konservativ und sicher veranlagt. Im Deckungsstock der Versicherung werden sichere Wertpapiere (zumeist Anleihen) veranlagt.
Die vertraglich garantierte Erlebenssumme sichert den Extremfall ab - die Gewinnanteile machen dann den Einmalerlag mehr oder minder attraktiv.
Gewinnbeteiligungen werden beim Abschluss eines Vertrages nur geschätzt. Die effektive Entwicklung der Erträge über die gesamte Laufzeit Ihrer Privatpension kann man seriöserweise nicht voraussehen. Beim Vergleich von verschiedenen Versicherungen orientieren Sie sich an den Garantiesummen.
In der Einmalprämie sind 4% Versicherungssteuer enthalten. Bei Einhaltung der Mindestlaufzeit (15 Jahre, vor 2011: 10 Jahre) sind die Erträge von Einmalerlägen von der Einkommensteuer befreit. Seit 1.3.2014 beträgt steuerbegünstigte Mindestlaufzeit für über 50-jährige wieder 10 Jahre, darunter 15 Jahre.
Wenn Sie einen Einmalerlag als lebenslange Rente machen, müssen Sie ab dem Zeitpunkt an welchem mehr Auszahlungen getätigt wurden als ursprüngliches Kaptial erlegt wurde (=kapitalisierter Rentenbarwert) für die Rente Einkommensteuer bezahlen. Der Versicherer muss diesbezüglich eine Meldung an das Finanzamt ergehen lassen.
Wenn Sie einen Einmalerlag (=Einmalzahlung) geleistet haben, bei welchem eine lebenslange Rente vereinbart wurde, konnten Sie bis inklusive maximal 2020 jeweils 1/15 (bzw. 1/10 bei alten Verträgen bzw. Verträgen für Personen ab 50) des Betrages in 15 (10) aufeinanderfolgenden Jahren im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen.
Ab 2016 können neue Einmalerläge nicht mehr abgesetzt werden - Verträge mit Beginndatum davor nur noch bis einschließlich 2020. Seit 2021 fiel diese Absetzbarkeit gänzlich weg.
Prinzipiell sollte man einen Einmalerlag nur dann machen, wenn man auch tatsächlich damit rechnet, diesen über die vereinbarte Vertragsdauer nicht anzutasten. Sollte man aber doch Geld benötigen, ist dieses natürlich relativ rasch verfügbar (weil ja schon vorhanden):
In vielen Fällen sollte man ein Polizzendarlehen in Betracht ziehn - denn ein solches könnte günstiger kommen (insbesondere bei kurzfristigen Engpässen) als ein Rückkauf oder gar ein Bankkredit. Die jeweils aktuellen Rückkaufswerte (zu denen sich noch etwaige Gewinnanteile gesellen) ersehen Sie übrigens in Ihrer Polizze.
Ein guter Berater wird Ihnen bei Bonitätsengpässen eine individuelle Lösung errechnen.
Teilauszahlungen bis zu 25% der ursprünglichen Versicherungssumme sind steuerlich als unwesentlich zu betrachten und demnach auch vor Ablauf von 15 Jahren steuerlich nicht schädlich.
Als sichere Anlageform ist der Einmalerlag (in Phasen mit normalen Zinsen) eine durchaus interessante Anlagemöglichkeit. Vergeichen Sie mehrere Angebote - und achten Sie hier primär auf die aussagekräftigen Garantiesummen. Unverbindliche Gewinnschätzungen sollten Sie nicht in Ihrer Entscheidung beeinträchtigen.
Stellen Sie sicher, ob das Produkt auch tatsächlich sicher veranlagt und nicht mit Fonds, Schweinebäuchen, Aktien, Firmenbeteiligungen etc. ausgestattet ist. Das erkennen Sie an der Garantiesumme bzw. dem Garantiegeber - die seriöse Versicherungen sollten da alle verlässlich sein.
Bevor Sie einen Einmalerlag machen, sollten Sie aber auch andere sichere Möglichkeiten der längerfristigen Veranlagung in Betracht ziehen: Sichere Staatsanleihen, eine Anlage in Rentenfonds oder auch Bausparen auf 10 Jahre mit anschließender Verlängerung bringt oft den gleichen (oder sogar mehr) Ertrag.
In der aktuellen Niedrigzinsphase sind Einmalerläge über 10 Jahre oft sogar negativ - Sie bekommen also weniger raus, als Sie einbezahlt haben. Die Vertragskosten sowie die KESt. fressen die (niedrigen) Zinsen oft gänzlich auf.
Sehen Sie sich also vielleicht auch bei den Anlagetipps der Geldmarie etwas um - Tagesgeld und Festgeld sind derzeit wohl die bessere Alternative zu kurzen Einmalerlags-Laufzeiten.